Rechtsprechung
BVerwG, 17.12.1991 - 2 B 91.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Auslegung von Übergangsvorschriften als Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - Bundesrechtliche Vorgabe der Überleitung vorhandener Hochschullehrer in das heutige Ämter- und Besoldungssystem - Abstellen auf die Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der ...
Verfahrensgang
- VG Kassel, 09.01.1985 - I/1 E 3779/81
- VGH Hessen, 10.04.1991 - 1 UE 354/85
- BVerwG, 17.12.1991 - 2 B 91.91
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- BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 2 B 91.91
Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]).Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb ausnahmsweise nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 28, 378 <384 f. [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]>; 47, 182 ; 80, 269 ).
- BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 2 B 91.91
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb ausnahmsweise nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 28, 378 <384 f. [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]>; 47, 182 ; 80, 269 ). - BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85
Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand
Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 2 B 91.91
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb ausnahmsweise nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 28, 378 <384 f. [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]>; 47, 182 ; 80, 269 ).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 2 B 91.91
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 2 B 91.91
Gründe, aus denen sich hier die von der Beschwerde vermißten Beweiserhebungen dem Berufungsgericht auf der Grundlage seiner materiellen Rechtsauffassung - von der hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Aufklärungspflicht auszugehen ist (vgl. u.a. Urteil des Senats vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] mit weiteren Nachweisen) - von sich aus hätten aufdrängen müssen, ergeben sich aus dem Vorbringen der Beschwerde und dem sonst ersichtlichen Sachverhalt nicht. - BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 2 B 91.91
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb ausnahmsweise nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 28, 378 <384 f. [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]>; 47, 182 ; 80, 269 ). - BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 2 B 91.91
Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]). - BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73
Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 2 B 91.91
Es ist schon darauf hinzuweisen, daß ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO grundsätzlich nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine rechtskundig vertretene Partei in der mündlichen Verhandlung - unter Berücksichtigung des bis dahin erreichten Sach- und Streitstandes - nicht förmlich beantragt hat (vgl. u.a. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 -; Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - ); daß in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 10. April 1991 ein derartiger Beweisantrag (§ 86 Abs. 2 VwGO) gestellt worden wäre, ist von der Beschwerde nicht vorgetragen und ausweislich der Sitzungsniederschrift auch nicht geschehen. - BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75
Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 2 B 91.91
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt der Auslegung von Übergangsvorschriften (vgl. hierzu Beschluß vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - ) ebenso wie auslaufendem Recht aber regelmäßig - und so auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, weil diese Zulassungsvorschrift im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77
Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht - …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 2 B 91.91
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt der Auslegung von Übergangsvorschriften (vgl. hierzu Beschluß vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - ) ebenso wie auslaufendem Recht aber regelmäßig - und so auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, weil diese Zulassungsvorschrift im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61
Rechtsmittel
- BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
- BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 99.85